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Bauwissen von A-Z

Damit Bauen für Sie kein Buch mit sieben Siegeln ist, stellen wir Ihnen hier unser Baulexikon zur Verfügung.
Es erläutert Ihnen wichtige Begriffe aus dem Bauwesen – von A bis Z.

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Auflassung
Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang.
Die Auflassungserklärung wird im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Der Eigentumsübergang ist durch Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch vollzogen.