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Bau-Lexikon

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Auf der Krämmel Website werden alle Worte, die im Bau-Lexikon beschrieben werden, als Link dargestellt. Wenn Sie diesen mit der Maus berühren, erscheint die Kurz-Erklärung.

 

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A
B
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
Ö
R
S
T
U
V
W
Z
Bauvolumen eines Gebäudes.
Nachweis seitens des Finanzamtes über die Unbedenklichkeit der Eintragung in das Grundbuch.
Klausel in Grundstückskaufverträgen.

© Krämmel Unternehmensgruppe, Wolfratshausen 2010

Bauen leicht gemacht