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Bau-Lexikon

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Eintrag im Grundbuch über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden.
Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber der Bank auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld.

© Krämmel Unternehmensgruppe, Wolfratshausen 2010

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