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Bau-Lexikon

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Auf der Krämmel Website werden alle Worte, die im Bau-Lexikon beschrieben werden, als Link dargestellt. Wenn Sie diesen mit der Maus berühren, erscheint die Kurz-Erklärung.

 

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A
B
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
Ö
R
S
T
U
V
W
Z
Überlassung des Nutzungsrechts für eine Immobilie.
Bankkonto, das auf den Namen eines Notars lautet und auf dem dieser fremdes Geldvermögen treuhändig verwaltet.
Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht.
1,5 Prozent des Kaufpreises
Beurkundung deines Geschäfts durch den Notar.
Wohnfläche zzgl. Nebenräume wie Keller, Dachboden, Heizraum usw.

© Krämmel Unternehmensgruppe, Wolfratshausen 2010

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