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Bau-Lexikon

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V
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Z
Nicht bewegliche Wirtschaftsgüter.
Anbindung einer Immobilie z.B. an das Verkehrsnetz, soziale Einrichtungen etc.
Beseitigung kleiner Objektschäden.
Gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge für die Instandhaltung und Instandsetzung eines gemeinschaftlichen Gebäudes.
Beseitigung größerer baulicher Mängel, die durch Beschädigung oder vernachlässigte Instandhaltungsmaßnahmen entstanden sind.

© Krämmel Unternehmensgruppe, Wolfratshausen 2010

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