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Bau-Lexikon

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A
B
D
E
F
G
H
I
K
L
M
N
Ö
R
S
T
U
V
W
Z
Die oberen Teil der Erde gespeicherte Wärme.
Vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen.
3,5 Prozent des Kaufpreises.
Rechte, die zur Sicherung von Forderungen auf Grundstücken lasten.
Grundpfandrecht, das vom Eigentümer bestellt und im Grundbuch eingetragen wird.
Notariellen Urkunde über die Zustimmung des Grundstückeigentümers zur Belastung seines Grundstücks.
Kommunale Steuer auf Grundstück und Gebäude.
Vertrag über den Kauf eines Grundstücks.
Kaufpreis für das Grundstück zzgl. aller Nebenkosten.

© Krämmel Unternehmensgruppe, Wolfratshausen 2010

Bauen leicht gemacht